Kinderkuren werden in
klimatisch besonderen Lagen (See, Gebirge) durchgeführt, in
speziellen Vorsorge- und
Reha-Einrichtungen für Kinder und Jugendliche,
die von den Krankenkassen nach dem SGB V (§ 107 und §
111) anerkannt sein müssen.
In
diesen Einrichtungen werden die Therapien und Behandlungsformen vom
Arzt verordnet und überwacht. Die gesamte Betreuung liegt in
den Händen erfahrener und engagierter Mitarbeiter, die neben
den medizinischen und pflegerischen Aufgaben besonderen Wert auf
Gesundheitserziehung, pädagogisch-soziale Beeinflussung und
aktive Freizeitgestaltung legen.
Nach einer Studie der Universität Bielefeld sind Kinder und Jugendliche die einzige Bevölkerungsgruppe, deren Gesundheit sich in den letzten Jahren verschlechtert hat! Ein Grund mehr, sich besonders um Kinder und Jugendliche zu kümmern, ihre Defizite auszugleichen, chronische Erkrankungen zu lindern und gesundheitlichen Gefährdungen vorzubeugen.
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Kinderkuren
werden von den Krankenkassen oder anderen Trägern bezahlt und
sind für die Eltern zuzahlungsfrei !
Krankenkassen
dürfen die Kinderkuren nicht zu den
Rentenversicherungsträgern abschieben. Eine Kinderkur ist von
der Sozialeinrichtung zu bezahlen, die als erste gefragt wird.
Die Gleichrangigkeit der Träger (auch bei
Rehamaßnahmen) wurde noch einmal am 21.04.2000 von den
Spitzenverbänden der Krankenkassen bekräftigt.
Zuerst immer den Hausarzt oder den Kinderarzt fragen.
Der
entscheidet, ob ein Kind eine Kur braucht und stellt einen
Kurantrag oder bescheinigt die Kurbedürftigkeit für
das Kind.
Mit diesen Unterlagen gehen
Sie zur Krankenkasse und beantragen eine Kinderkur. Dabei können Sie in jedem Fall
Wünsche äußern, in welches Haus Ihr Kind
zur Kur fahren soll.
Senden Sie eine EMail an uns oder rufen Sie uns an (04863-2307), wir senden Ihnen gern Unterlagen und Hausprospekte.
Damit die Kur Erfolg hat, sollten mindestens 4 Wochen veranschlagt werden. Manche Krankenkassen bewilligen zunächst nur 3 Wochen, die Regelzeit ist aber inzwischen für Kinder wieder bei 4 Wochen. In bestimmten Fällen sind sogar 6 Wochen angezeigt.
Dies hängt von der Krankheit ab. Besonders
gute
Erfolge z. B. bei Atemwegsinfekten erzielt man eher in der
kühleren Jahreszeit. Im Frühsommer ist eine Kur eher
bei Allergien angezeigt und bei Hautkrankheiten ist meist am besten der
Sommer geeignet.
In fast allen
Einrichtungen wird während der Schulzeit Kur-Unterricht
erteilt. Unterrichtsversäumnisse werden dadurch weitgehend
vermieden. Im Zweifelsfalle sollte immer die Gesundheit des Kindes im
Vordergrund stehen! Die Schulen
sind übrigens verpflichtet, die Kinder für eine
ärztlich verordnete Kur vom Unterricht freizustellen!
Die Indikationen umfassen nicht nur den
medizinischen Bereich, sondern
oft bestehen über die körperlichen
Beeinträchtigungen hinaus auch psychosoziale oder
psychosomatische Probleme.
Im Vorsorgebereich geht es vor
allem darum, Erkrankungen vorzubeugen und die Anfälligkeit
für Krankheiten zu verringern oder bei schon bestehenden
Krankheiten eine drohende Chronifizierung zu verhindern.
In
der Rehabilitation ist es wichtig, bestehende Krankheiten zu lindern,
einer Verschlimmerung vorzubeugen oder auch den Umgang mit einer
chronischen Erkrankung zu erlernen oder richtige Verhaltensweisen
einzuüben.
Vorsorge- und
Rehabilitationsmaßnahmen für Kinder und Jugendliche
unterscheiden sich grundlegend von Maßnahmen für
Erwachsene. So wird die Anreise fast immer zeitgleich mit den anderen
Patienten stattfinden, und während einer Kur sind die Kinder
immer in eine stabile Gruppe von Gleichaltrigen eingebunden. Neben dem
medizinischen Personal werden die Kinder in den meisten Einrichtungen
vor allem von pädagogisch ausgebildetem Personal betreut,
sodaß die emotionale und psychosoziale Bezugswelt der Kinder
im Vordergrund steht.
Kinder brauchen zudem erheblich mehr
Zeit, bis sie die Umstellung und die klimatischen
Veränderungen adaptieren.
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